"T.T.T." - Tennis Training Trebi
Tennis für Anfänger - Tennis lernen - Fastlearning - Tennis verbessern - für Erwachsene und Kinder beim NTC Stadtwald Neuss

PREISE und TRAININGSBEDINGUNGEN - AGB


PREISE EINZEL- UND GRUPPEN- TRAINING

Einzelstunden                                           35,00 € / Stunde  (Zahlung am Trainingstag)
                                                                  40,00 € / Stunde  ab 01.04.2025

Einzelstunden 10'er Karte                       320,00 €  (Zahlung nach der ersten Trainerstunde)
                                                                370,00 €   ab 01.04.2025
zzgl. separate Hallenkosten im Winter

Trainings  -  Gruppen Abos                     gem. Preislisten
                                                               



TRAININGSANGEBOT WINTER 2024/25 - leider ausgebucht


TRAININGSANGEBOT SOMMER 2025

Bei Trainingsanfragen benutze bitte mein ensprechendes KONTAKTFORMULAR  oder spreche mich auf der Anlage des NTC Stadtwald gerne an.


TRAININGSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Mein Leistungsangebot beinhaltet private Einzelstunden, Gruppen Training , Mannschaftstraining und Kindertraining.
    Die Trainingszeit beinhaltet immer 60 Minuten incl. einsammeln der Bälle und Platzpflege im Sommer.
  2. Ausgefallene Trainingstermine durch Versäumen des/der Teilnehmers/in  (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt bzw. erstattet werden und bleiben immer kostenpflichtig. Ausnahme beim Einzel-Training im Sommer (nicht in der Halle) bei einer rechtzeitigen Absage (min. 24 Stunden vorher). Es besteht aber die Möglichkeit eine(n) Ersatzspieler*in zu stellen.
  3. Bei witterungsbedingtem Trainings-Ausfall (Regen, Sturm, Schneechaos im Winter) oder Unbespielbarkeit der Trainingsplätze geht die 1. Stunde der Saison zu Lasten der Kursteilnehmer*innen. Die 2. und 3. Ausfallstunde werden kostenmässig zwischen Kursteilnehmer*innen und Trainer 50% / 50% geteilt. Ab der 4. Ausfallstunde erfolgt eine Erstattung oder Gutschrift zu 100%.
  4. Ausgefallene Trainerstunden bei Absage des Trainers durch Verhinderung oder Krankheit werden nachgeholt nach neuer Terminvereinbarung bzw. kann ebenfalls eine Erstattung oder Gutschrift der angefallenen Kosten erfolgen.
    Sonderregellung im Winter: es erfolgt eine Gutschrift der gezahlten Trainerkosten (nicht der Halle) und kann wahlweise für den kommenden Sommer genutzt oder auf Wunsch auch rückerstattet werden.
  5. Eine Haftung für Schäden, Verletzungen im Zusammenhang mit dem Training wird ausgeschlossen.
    Die Teilnahme am Training geschieht immer auf eigene Gefahr.
  6. Meine Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer des Trainings und unter der Voraussetzung, dass die Kinder den Trainingsbereich nicht verlassen. Vor Beginn und nach Ende des Trainings kann ich keine Aufsichtspflichten und Haftung übernehmen. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder pünktlich zu mir kommen und auch pünktlich wieder abgeholt werden.
  7. Bei Buchung von Trainerstunden werden die Personen bezogenen Daten von mir elektronisch gespeichert. Nach Beendigung des Trainings bin ich befugt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren und für weitere Trainingsangebote zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  8. Tennisschüler*innen sind verpflichtet die Spiel- Platz- und Hallenordnungen zu beachten


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